UpDate 1.11.2020 – Inzwischen habe ich meine Antwort wieder aus dem Post gelöscht. Offenbar war er missverständlich formuliert und es konnte der Eindruck entstehen, dass ich die Klärung von Seite Verbände als unnütz erachte. Dies trifft nicht zu.
Die OKJA durchlebt mit den neuen Corona-Massnahmen des Bundesrates vom 29.10.2020 gerade eine kleine Krise. Sind wir in Bezug auf die Corona Massnahmen nun ein Restaurationsbetrieb, eine Bar oder ein Club? Oder sind wir im Bereich der kulturellen Freizeitaktivitäten unterwegs?
Meine Gedanken dazu habe ich in einem Post in der FB-Gruppe «Ideenpool „OKJA trotz Corona“» zum Besten gegeben. Und ja, stand heute haben die Jugendtreffpunkte an meinem Arbeitsort weiterhin geöffnet. Unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen und Übernahme von gegenseitiger Verantwortung.
Hinweis: Einbetten funktioniert leider nicht. Hier der Link zum Post in der Gruppe
Und mein Text darin:
Ich vermute, wir stellen den falschen Stellen die falsche Frage. Jeder Jugendtreffpunkt ist individuell geprägt von seinen Nutzer*innen, der Begleitung und inhaltlichen Angebote. Von daher dürfte jeder Jugendtreffpunkt für sich einzigartig sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das BAG oder jede andere Stelle eine zufriedenstellend allgemeine Antwort geben kann. Viel mehr müssen wir Professionelle uns selber folgende Fragen stellen:
31.10.2020 auf Facebook
– Welche Aktivitäten finden in unserem Jugendtreffpunkt statt?
– Von welchen Massnahmen sind diese Aktivitäten betroffen?
– Welche Einschränkungen der Massnahme müssen wir berücksichtigen?
Spontan kommen mir 4 Formen in den Sinn:
A.) Jugendliche besuchen den Treff ähnlich einem Restaurant mit dem Ziel, mit Freunden zusammenzusitzen, etwas zu konsumieren und eine Runde Dart, ein Brettspiel, o.ä. zu spielen.
B.) Wir begleiten einen Jugendkulturraum im Sinne der darstellenden oder bildenden Kunst wie Siebdruck, Theater, Tanz, Gesang, SpokenWord, Malen uva. . Hier bewegen wir uns in den „künstlerischen Freizeitaktivitäten“.
C.) Wir bieten einen Ort an, an dem Veranstaltungen wie Konzerte, Poetry Slam, Breakdance usw. stattfinden.
D.) Sportliche Aktivitäten wie Open Sunday, Mitternachtssport, Hallenfussball, usw..
Jede Form ist von den Corona Massnahmen unterschiedlich betroffen. Ziel muss es sein, dass wir den Jugendlichen weiterhin Orte im Sinne der OKJA anbieten. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen und Übernahme der notwendigen Verantwortung.
Abschliessend: Warten wir nicht auf Antworten welche nur verallgemeinernd ausfallen können. Überprüfen wir stattdessen unsere Angebote in Bezug auf die Massnahmen mit Blick auf die Möglichkeiten welche sich weiterhin bieten, möglicherweise mit inhaltlich notwendigen Anpassungen. Dies jedenfalls stärkt unsere Tätigkeit wesentlich besser, als wenn eine externe Stelle das mannigfaltige Angebot in eine Form einzudampfen versucht.
(Artikelbild: von Adam Nieścioruk auf Unsplash)